Aus für Gärtnerei Die Schwechater Gärtnerin Johanna R. führt ihren Familienbetrieb bereits in fünfter Generation, nun droht das Aus: Die Stadtgemeinde will mehrere Gebäude wegen Baumängeln abreißen lassen. Ein in Aussicht gestellter neuer Pachtvertrag sieht we-niger Fläche vor, was die Gärtnerin ablehnt. Sie vermutet, dass die Gemeinde das Grundstück für andere Zwecke verwenden möchte und hat die Volksanwaltschaft ein-geschaltet. Wem gehören die Gebäude eigentlich und wer ist für die Erhaltung zu-ständig? Montagsauto 38.000, - Euro zahlt Familie F. aus Niederösterreich für einen Vorführwagen der Mar-ke Alfa Romeo. Kurz nach dem Kauf treten die ersten Schäden auf. Die Familie spricht von einem "Montagsauto", das öfter in der Werkstatt stehe, als auf der Straße. Das Auto sei so oft abgeschleppt worden, dass sie das Vertrauen in den Wagen ver-loren hätten. Haben sie Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufes? Imker versus Gemeinde Der Erwerbsimker Harald S. hat von der niederösterreichischen Marktgemeinde Sooß ein Grundstück im Betriebsgebiet gekauft. Die Auflage war: Wenn er nicht innerhalb einer Frist dort einen Betrieb errichtet, kann die Gemeinde das Grundstück wieder zurückkaufen - und zwar zum selben Preis, zu dem sie es dem Imker verkauft hat. Herr S. hat dann rund 50 Bienenstöcke auf dem Grundstück platziert. Für die Ge-meinde entspricht das aber nicht einer Betriebserrichtung, außerdem kam es wegen der Bienen zu Anrainerbeschwerden. Der Streit landete dann bei Gericht. Muss er nun das Grundstück wieder zurückgeben?